Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, betrifft viele B2C-Webseiten und Online-Shops. Der Aufwand, diese barrierefrei zu verbessern, ist mitunter enorm. Ist die eigene Webseite betroffen?
Das Gesetz ist nicht einfach zu lesen, was wird genau erfasst und was nicht? Gerade "Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr" zudem sind unpräzise formuliert.
Daher haben wir folgenden Quick-Check gebaut, der mit verständlichen Fragen und Antworten durch den Prozess führt. Anwaltlich geprüft. 👇🏼