Farbgestaltung ist mehr als eine Geschmacksfrage – sie kann darüber entscheiden, ob eine Webseite zugänglich oder unlesbar ist. Gerade für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen oder Farbsehschwächen sind klare Kontraste essenziell. Deshalb ist das Thema nicht nur eine Empfehlung für gutes Design, sondern mittlerweile auch gesetzlich geregelt: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet bestimmte digitale Angebote zur Barrierefreiheit – und dazu gehören auch angemessene Farbkontraste.
Farben helfen uns, Inhalte schnell zu erfassen. Doch was für manche ein deutlicher Unterschied ist, kann für andere kaum erkennbar sein. Besonders Menschen mit Rot-Grün-Sehschwäche, Grauem Star oder anderen Seheinschränkungen sind auf hohe Kontraste angewiesen. Selbst Menschen ohne Sehprobleme profitieren von klaren Farbabstufungen – z. B. bei grellem Sonnenlicht auf dem Handybildschirm.
Deshalb fordern die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Abstufung AA
, auf die sich das BFSG bezieht, ein Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 für normalen Text und 3:1 für große Schrift. Das heißt: Ein hellgrauer Text auf weißem Hintergrund oder pastellfarbene Buttons auf einem kaum dunkleren Untergrund sind nicht barrierefrei.