eRecht24 Usercentrics Consent anpassen
Optimierung, Datenschutz

eRecht24 Usercentrics Consent anpassen

07.04.2023, aktualisiert 07.04.2023

Consent-Hürden sollten eine möglichst hohe Zustimmungsrate haben - natürlich im Rahmen des datenschutzrechtlich vertretbaren. Daher macht es Sinn, die Consent-Banner entsprechend benutzerfreundlich, datenschutzfreundlich und webmasterfreundlich zu gestalten.
Die neue Consent Management Plattform (CMP) von Usercentrics nutzt für deren Consent das sogenannte Shadow DOM. Dadurch ist der Consent nicht mehr einfach mit dem CSS der eigenen Seite anzupassen.

Wer nun die Darstellung nicht in Usercentrics anpassen kann oder möchte, beispielsweise im Rahmen einer Nutzungslizenz von eRecht24, der muss den unschönen Consent-Banner ertragen – oder man verbessert ihn, wenn man weiß, wie.

👉🏼 Wie Du den eRecht24 Usercentrics CMP v2 Consent trotz Shadow DOM anpassen kannst, erfährst Du in diesem Blogbeitrag - inklusive ✓Anleitung, ✓Code und ✓Beispielen!

Inhaltsübersicht

Usercentrics CMP v2

Je nach Nutzungslizenz kann man innerhalb Usercentrics Buttons, Farben, Gestaltung usw. direkt anpassen. Wieweit das datenschutzrechtlich im Ergebnis zu beanstanden ist, muss man selbst abwägen.

Beispiel Usercentrics Consent (direkt angepasst)
Beispiel Usercentrics Consent (direkt angepasst)

eRecht24 Usercentrics Consent

Über indirekte Nutzungslizenzen wie eRecht24 kann man den Consent nicht anpassen. Man kann nur bestimmte Versionen auswählen.

eRecht24 empfiehlt nachdrücklich, die neue Version (v2) mit Serverstandort EU (unbedingt) zu verwenden und gleichberechtigte Buttons auszuwählen. Macht man dies, schaut der Standard-Consent von eRecht24 via Usercentrics aus wie folgt:

Standard-Darstellung eRecht24 Usercentrics Consent (CMP v2)
Standard-Darstellung eRecht24 Usercentrics Consent (CMP v2)

Das finden wir aus mehreren Gründen nicht gut.

  1. Platzverschwendung
    Platz ist knapp, erst recht mobil. Der obere Bereich ist total verschenkt, wenig benutzerfreundlich.
  2. Fremdes Logo
    Das große, fremde eRecht24-Logo irritiert. Der Herkunftshinweis ist an vielen weiteren Stellen sowieso zu sehen.
  3. Reihenfolge der Buttons
    Gleichwertig und direktes Ablehnen in allen Ehren, aber zuerst der Zustimmungsbutton wäre schon besser.

Daher möchten wir das gerne verbessern, ohne die grundlegenden Eigenschaften oder Herkunftshinweise zu untergraben.

Consent trotz Shadow DOM anpassen

Technisch macht eRecht24 bzw. eigentlich Usercentrics das mit v2 deutlich besser. Sie nutzen das sogenannte Shadow DOM. Man erkennt das im Inspektor des Browsers meist an #shadow-root (open). Damit ist der Consent technisch isoliert, getrennt von der eigentlichen Seite und versehentliche Vererbungen der optischen Seiteneigenschaften sind ausgeschlossen.

Auch ist der Quellcode nun deutlich besser als früher. Wieso nun die CSS-Klassen randomisiert und wenig aussagekräftig sind, muss man nicht verstehen. Das wäre gerade ein Vorteil der Nutzung des abgekapselten Shadow DOM.

Der Nachteil ist, dass man mit CSS die Darstellung des Consents trotz Einbettung nicht mehr so einfach überschreiben kann. Doch Usercentrics lässt es technisch zu, dass man indirekt doch "durchkommt".

Häufige Fragen

Was ist das Shadow DOM?

DOM bezeichnet vereinfacht das Webseitendokument. Mit Shadow DOM kann man darin Komponenten einbetten, die logisch getrennt vom eigentlichen Teil der Webseite sind, ähnlich einem iframe.

Damit ist der Zugriff über die eigentliche Webseite auf die eingebetteten Inhalte begrenzt. Das erleichtert unabhängige Code-Auszeichnungen, macht Anpassungen von außerhalb aber schwieriger. Diese Anpassungen kann man zudem unterbinden.

Initiator des Shadow DOM war übrigens Google.

Mehr dazu beispielsweise unter https://www.ionos.de/digitalguide/websites/web-entwicklung/was-ist-der-shadow-dom/.

Ist Usercentrics nicht generell datenschutzrechtlich problematisch?

Es gibt diese Diskussion, da durch Unternehmenszukauf ggf. personenbezogene Daten in unsichere Drittstaaten gelangen könnten. Wieweit dies konkret belastbar ist, können wir nicht beurteilen. In der neueren Version kann man beispielsweise den Serverstandort explizit innerhalb der EU auswählen, was dem vermutlich ausreichend Rechnung trägt.

Muss man einen Ablehnen-Button direkt anbieten?

Explizit im Gesetzestext steht dazu nichts, weshalb es mehrere Auslegungen und damit Meinungen gibt. Letztlich muss jeder selbst abwägen, wie wichtig die zustimmungspflichtigen Dienste sind und wie hoch die Ablehnungshürde sein soll.

Code-Beispiel Buttonreihenfolge

Will man beispielsweise die Buttonreihenfolge verbessern und visuell die Auswahl erleichtern, könnte man dies mit folgendem Code erreichen.

eRecht24 Usercentrics Consent anpassen
eRecht24 Usercentrics Consent anpassen
<script>
window.addEventListener('load', function () {  
    const userCentricRoot = document.querySelector('#usercentrics-root');  
    const sheet = new CSSStyleSheet;  
    sheet.replaceSync('[data-testid="first-line-buttons"]{flex-direction:column !important} button[data-testid="uc-accept-all-button"]:before{content:"✓";padding-right:.25em} button[data-testid="uc-deny-all-button"]:before{content:"✗";padding-right:.25em} button[data-testid="uc-deny-all-button"]{order:2} button[data-testid="uc-accept-all-button"]{order:1} button[data-testid="uc-more-button"]{order:3} button[data-testid="uc-save-button"]{order:3}');
    userCentricRoot.shadowRoot.adoptedStyleSheets = [ sheet ];
});
</script>

Man kann damit mehrere Dinge anpassen, Größen, Farben, Sichtbarkeit usw. - wieweit das datenschutzrechtlich und lizenzrechtlich noch in Ordnung ist, muss man sich allerdings gut überlegen.

Achtung
Die class-Namen ändern sich bei Neuanlegung und auch im Laufe der Monate bei bestehenden Bannern. Entweder man prüft das alle paar Wochen oder geht auf andere Selektoren.

Fazit

Trotz Shadow DOM kann man wichtige, kleine Verbesserungen mit großer Wirkung weiterhin vornehmen, wenngleich nicht mehr so einfach. Wieweit die Anpassungen vertretbar sind, sollte man im Vorfeld abwägen und ggf. abklären.

Dieser Beitrag ist keine Werbung für eRecht24 oder Usercentrics. Wieweit Deine Anpassungen datenschutz- und lizenzrechtlich in Ordnung sind, musst Du selbst abklären. Wir empfehlen daher, die Anpassungen dosiert einzusetzen.

Kommentare zu eRecht24 Usercentrics CMP v2 Consent anpassen

1. Kommentar
Martin Eberhardt |

Vielen Dank für diesen Hinweis - hat mir sehr geholfen!
Über "Can I use" hab ich gesehen, dass nur 90 % der eingesetzten Browser sheet.replaceSync unterstützen.
Ich hab bei mir deshalb noch diese Prüfung eingebaut:

if(userCentricRoot !== null && typeof userCentricRoot === 'object' && typeof sheet.replaceSync === 'function')

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