Dazu ist im Einzelfall fraglich, ob die Informationen ausreichend klar und konkret sind und eine Vorauswahl oder Zustimmungspräferenz rechtlich konform ist.
Verweigert ein relevanter Anteil der Nutzer die Zustimmung kommt dies obiger Lösung („Tools ausbauen“) praktisch gleich – nur mit viel größeren Hürden für alle Webseitenbesucher.
Um den Umfang zumindest halbwegs zu reduzieren, empfehlen wir nur seitenweit genutzte Tools wie Tracking mit Cookies hier abzufragen und andere Dienste wie YouTube oder Google Maps nur bei vor konkretem Bedarf via Zwei-Klick-Lösung (zuerst nur Bild des Video-Platzhalters oder Kartenausschnittes zeigen und auf Klick die Zustimmung einholen und erst danach den Dienst bei Zustimmung nachladen) zu erlauben.
3. Alternativen verwenden.
- Man kann Google Analytics mit selbst gehostetem Matomo/ Piwik Pro oder notfalls mit einer Webserverstatistik oder Logfile-Statistik (halbwegs) ersetzen.
- Eigene Videos kann man für die Webseite selbst (einigermaßen) hosten und via Player abspielen lassen, ähnlich wie man externe Fonts (Google Fonts, Adobe Typekit) direkt vom eigenen Server laden kann.
- Anstatt Google Maps nutzt man eine Dummy-Kartengrafik oder einen Screenshot von OpenStreetMap (inkl. Urheber- und Lizenzhinweis) und verlinkt nur auf Google Maps.
Alle diese Lösungen sind meist Verschlechterungen. Andere Lösungen wie Facebook-Pixel, Remarketing usw. sind so aber auch nicht wirklich ersetzbar.
Was könnte man tun: praktische Lösung
Will man rechtliche Risiken minimieren, sollte man sich nicht darauf stützen, dass beispielsweise Google Analytics ohne Remarketing, demografische Daten und mit anonymisierter IP-Adresse keine explizite Einwilligung erfordert (wofür durchaus gute Gründe sprechen und auch einige Datenschutzexperten plädieren).
Dennoch sollte man das Internet nicht gleich abschalten. Ggf. ziehen auch Anbieter wie Google und Facebook nach und bieten zumindest grenzwertig datenschutzkonforme Möglichkeiten. Das wird erfahrungsgemäß aber dauern.
Google Analytics ohne Cookies
Entweder man wechselt auf Matomo/ Piwik Pro, das man selbst hosten und ohne Cookies und IP-Speicherung betreiben kann. Neben dem Aufwand, Verlust der Altdaten und fehlender Verknüpfung zu Google Ads und Co. kein wirklicher Ersatz.
Man kann auch Google Analytics via storage:none
ohne Cookies betreiben (https://developers.google.com/analytics/devguides/collection/analyticsjs/cookies-user-id#disabling_cookies) und sinnvolle clientIds
belastbare Statistikdaten erreichen.
Ergebnis: kein Cookie, keine IP-Adressen-Speicherung: ergo sollte ein reiner Hinweis in der Datenschutzerklärung ausreichen.
Mehr zu Google Analytics ohne Cookies einsetzen.
Google Maps
Hier könnte man alternativ angepasste Daten von OpenStreetMap über einen Drittanbieter laden, der sich letztlich nur wie ein CDN verhält und je Request „nur“ die IP-Adresse des Webseitennutzers beim Kartenrendering technisch notwendigerweise erhält (die Kartendaten sollen ja beim richtigen, anfragenden Nutzer ankommen).
Ergebnis: kein Cookie. Dafür müsste die Datenschutzerklärung reichen.
Alternativ: zwei Klick-Lösung
YouTube
Ob es reicht, die Videos via youtube-nocookie.com („erweiterter Datenschutzmodus“) einzubinden, ist umstritten. Aktuell wird dann offensichtlich kein Tracking-Cookie gesetzt. Ggf. werden Nutzerinteraktionen wie Pause, Geschwindigkeit usw. in einem Steuer-Cookie gesetzt, was aus meiner Sicht aber ein notwendiges Funktions-Cookie darstellt.
Alternativ: zwei Klick-Lösung:
ähnlich einem CDN (Content Delivery Network) das Vorschaubild des Videos von YouTube laden (soweit rechtlich erlaubt) und dann auf Klick nicht das Video laden, sondern die Informationen zeigen und Einwilligung einfordern.
Das dürfte praktisch gut funktionieren, sofern die ganzen Pflichtinformationen in dem Video-Vorschaubereich vernünftig Platz haben.
Fazit/ Meinung
Anstatt wie in den USA die eigentlichen Datensammler anzugehen oder übergreifende Browsererweiterungen für Nutzer anzubieten, kriminalisiert man in der EU und speziell Deutschland die einzelnen Webseitenbetreiber.
Dabei haben 99% aller Webseitenbetreiber keinerlei Interesse an personenbezogenen Daten, wollen Nutzern einfach eine bestmögliche Webseite anbieten und benötigen dazu Fehlerprotokolle, Webseitenstatistiken, Videos, Landkarten usw.
Allein dafür eine (hoffentlich) rechtskonforme Datenschutzerklärung zu erstellen, steht aus meiner Sicht schon in keinem Verhältnis dazu für diesen Großteil der Webseitenbetreiber.
Jetzt auf diese Informationen und Nutzervorteile aufwändig verzichten zu müssen, wird zu weiteren Abschaltungen führen und so das Internet aus meiner Sicht ein Stück weiter kaputt machen. Die Abmahnindustrie wird sich bereichern und die eigentlichen Adressaten wie Facebook und Google bleiben erst mal weitgehend unbehelligt.
DSGVNO.
Quellen, weiterführende Links
Kommentare zu EuGH + DSGVO = DSGVNO: wie der EuGH das Internet kaputt macht