Lexikon DSGVO

Definition DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die EU-Verordnung, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regelt. Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und legt fest, wann Daten verarbeitet werden dürfen und welche Rechte Betroffene haben.

Seit dem 25. Mai 2018 wird sie angewendet. Sie betrifft jede Webseite, die Daten ihrer Besucher verarbeitet, zum Beispiel über Kontaktformulare, Newsletter, Analysewerkzeuge und eingebundene Dienste.

Inhaltsübersicht

Dieser Beitrag erklärt Grundlagen und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Aussagen zu Ihrer Webseite fragen Sie Datenschutzbeauftragte oder Fachanwälte.

Vier Puzzleteile zu Grundprinzipien der DSGVO: Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung und Transparenz
Die DSGVO verlangt unter anderem Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Datenminimierung und Transparenz bei der Datenverarbeitung.

Bedeutung Warum ist die DSGVO wichtig?

Personenbezogene Daten sind alle Angaben, die sich auf eine Person beziehen lassen, vom Namen über die E-Mail-Adresse bis zur IP-Adresse. Auf einer Webseite fallen solche Daten ständig an, oft ohne dass der Betreiber darüber nachdenkt.

Die DSGVO verlangt, dass Betreiber das bewusst steuern und belegen können. Verstöße können Bußgelder nach sich ziehen: Für schwere Verstöße sieht Artikel 83 bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, was höher ist.

Funktionsweise Welche Grundprinzipien gelten?

Artikel 5 der DSGVO nennt die Grundsätze, an denen sich jede Verarbeitung messen lassen muss:

  • Rechtmäßigkeit, Transparenz: Es braucht eine Rechtsgrundlage, etwa Einwilligung oder Vertrag, und Betroffene müssen verständlich informiert werden.
  • Zweckbindung: Daten werden nur für festgelegte, eindeutige Zwecke erhoben und nicht beliebig weiterverwendet.
  • Datenminimierung: Erhoben wird nur, was für den Zweck nötig ist.
  • Richtigkeit und Speicherbegrenzung: Daten müssen stimmen und werden nur so lange gespeichert, wie sie gebraucht werden.
  • Integrität und Vertraulichkeit: Daten sind angemessen gegen Verlust und unbefugten Zugriff zu schützen.
  • Rechenschaftspflicht: Verantwortliche müssen die Einhaltung nachweisen können.

Beispiel Die DSGVO an einem Kontaktformular

Ein Besucher füllt Ihr Kontaktformular aus. Nach Zweckbindung und Datenminimierung dürfen Sie nur Angaben abfragen, die Sie für die Antwort brauchen, etwa Name und E-Mail-Adresse, nicht aber Geburtsdatum oder Adresse.

Zusätzlich muss ein Hinweis auf die Datenverarbeitung vorhanden sein, meist in der Datenschutzerklärung. Die Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie die Bearbeitung der Anfrage es erfordert. Das ist die DSGVO im Kleinen.

Praxis DSGVO auf der Webseite umsetzen

Eine Webseite lässt sich in wenigen Schritten datenschutzfreundlich aufstellen. Eine Checkliste für den Einstieg:

  1. Datenschutzerklärung: Erklären Sie verständlich, welche Daten Sie wofür verarbeiten und welche Rechte Besucher haben.
  2. Dienste prüfen: Listen Sie alle eingebundenen Dienste auf, zum Beispiel Analyse, Karten, Videos, Schriften und Chat.
  3. Einwilligung einholen: Nicht notwendige Cookies und Tracker laden erst nach Zustimmung (siehe Cookie-Banner).
  4. Verträge schließen: Mit Dienstleistern, die in Ihrem Auftrag Daten verarbeiten, braucht es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
  5. Sparsam erheben: Fragen Sie in Formularen nur Pflichtangaben ab und löschen Sie Daten, die nicht mehr nötig sind.

Abgrenzung DSGVO, Impressum und Cookie-Recht

Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten. Die Pflicht zum Impressum folgt dagegen aus einem anderen Gesetz, dem Digitale-Dienste-Gesetz, und ist keine Datenschutzfrage. Beides gehört zu einer rechtssicheren Webseite, ersetzt sich aber nicht.

Auch bei Cookies gibt es zwei Ebenen: Das Speichern und Auslesen von Informationen auf dem Endgerät regelt in Deutschland das TDDDG. Die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der DSGVO. Wer Tracking einsetzt, muss beide Seiten beachten.

FAQ Häufige Fragen zur DSGVO

Was bedeutet DSGVO?

Datenschutz-Grundverordnung, die EU-Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten.

Gilt die DSGVO auch für kleine Webseiten?

Ja, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dazu zählen schon Kontaktformulare, Server-Logs und eingebundene Dienste.

Brauche ich eine Datenschutzerklärung?

In aller Regel ja, sobald Sie Daten von Besuchern verarbeiten. Die DSGVO verlangt Informationen über Zwecke, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechte.

Was droht bei Verstößen?

Aufsichtsbehörden können Maßnahmen und Bußgelder verhängen. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab. Artikel 83 setzt die Obergrenzen.

Fazit

Die DSGVO verlangt, dass Sie wissen, welche Daten Ihre Webseite verarbeitet, warum und wie lange. Wer das dokumentiert, Dienste prüft und Besucher ehrlich informiert, erfüllt den Kern. Bei Zweifeln im Einzelfall hilft rechtliche Beratung.

Quellen, weiterführende Links

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