Lexikon Impressum

Definition Impressum

Das Impressum ist die gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung einer Webseite. Es nennt, wer die Webseite betreibt, und wie man den Anbieter erreichen kann. Die Rechtsgrundlage ist in Deutschland vor allem § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG).

Die Pflicht trifft Anbieter digitaler Dienste in der Regel, wenn sie ihr Angebot geschäftsmäßig betreiben. Das Impressum schafft Transparenz für Besucher, Kunden und Behörden und gehört zu jeder professionellen Webseite.

Inhaltsübersicht

Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Angaben für Ihr Unternehmen verbindlich sind, klärt eine Fachkanzlei oder Ihre Kammer.

Tabelle der Pflichtangaben im Impressum, getrennt in Angaben für alle und Angaben nur bei Zutreffen
Das Impressum nennt, wer hinter einer Webseite steht und wie man den Anbieter erreicht.

Bedeutung Warum braucht eine Webseite ein Impressum?

Wer im Internet Leistungen anbietet, soll erkennbar sein. Besucher sehen, mit wem sie es zu tun haben, und können den Anbieter bei Fragen oder Streit erreichen. Das stärkt auch das Vertrauen, denn eine Webseite ohne greifbaren Betreiber wirkt unseriös.

Zugleich ist das Impressum eine Rechtspflicht. Fehlt es oder ist es unvollständig, droht laut den Industrie- und Handelskammern Ärger: Wettbewerber können abmahnen, und das Gesetz sieht Bußgelder vor. Der Aufwand für ein korrektes Impressum ist dagegen gering.

Funktionsweise Welche Pflichtangaben gehören hinein?

§ 5 DDG nennt, welche Informationen Anbieter leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten müssen. Eine Übersicht der wichtigsten Angaben:

  • Name und Anschrift: Bei Unternehmen Firma, Rechtsform und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind.
  • Vertretung: Bei juristischen Personen die Vertretungsberechtigten, zum Beispiel Geschäftsführer.
  • Kontakt: Eine E-Mail-Adresse und eine Möglichkeit zur schnellen, direkten Kontaktaufnahme. Kammern empfehlen zusätzlich eine Telefonnummer.
  • Register: Handelsregister oder ähnliches Register samt Registernummer, wenn eingetragen.
  • Steuerkennzeichen: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, falls vorhanden.
  • Aufsicht und Kammer: Angaben zur Aufsichtsbehörde bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten und Berufsangaben bei reglementierten Berufen.

Beispiel Ein Impressum im Aufbau

Eine GmbH nennt zuerst Firma mit Rechtsform und die Geschäftsanschrift. Es folgen der Geschäftsführer als Vertreter, Telefon und E-Mail-Adresse sowie das Handelsregister mit Registergericht und Nummer. Gibt es eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, gehört auch sie dazu.

Ein Einzelunternehmer nennt seinen Namen und die Anschrift, unter der er erreichbar ist, dazu Kontaktdaten und gegebenenfalls das Steuerkennzeichen. Das Impressum ist über einen eigenen, klar benannten Link im Footer von jeder Seite erreichbar.

Praxis Das Impressum auf der Webseite

In der Praxis hat sich der Footer bewährt: Der Link „Impressum“ steht auf jeder Seite an derselben Stelle. Die IHK nennt als Maßstab, dass die Angaben mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein sollen. Eine eigene Unterseite mit eindeutiger Benennung ist der übliche Weg.

Zur Pflege gehört, das Impressum aktuell zu halten, etwa nach einem Umzug oder bei Änderung der Rechtsform. Für Redaktionen mit journalistischen Inhalten können laut Medienstaatsvertrag weitere Angaben nötig sein. Auch das DSGVO-Thema Datenschutzerklärung ist davon getrennt zu betrachten.

Abgrenzung Typische Fehler im Impressum

Die meisten Probleme sind banal und lassen sich vermeiden:

  • Schwer auffindbar: Der Link versteckt sich oder heißt „Info“ oder „Kontakt“ statt „Impressum“.
  • Unvollständige Angaben: Rechtsform, Vertretung oder Registernummer fehlen.
  • Nur Kontaktformular: Eine E-Mail-Adresse muss genannt sein, ein Formular allein genügt nicht.
  • Veraltete Angaben: Nach Umzug, Namens- oder Rechtsformwechsel blieb das Impressum unverändert.
  • Falsche Rechtsgrundlage: Das frühere TMG ist abgelöst, maßgeblich ist heute das DDG.

FAQ Häufige Fragen zum Impressum

Was ist ein Impressum?

Die gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung einer Webseite mit Angaben zum Betreiber und zu seiner Erreichbarkeit.

Brauchen auch kleine Webseiten ein Impressum?

Bei geschäftsmäßigen Angeboten ja. Rein private Webseiten ohne geschäftsmäßigen Charakter sind oft ausgenommen. Im Zweifel hilft Rechtsberatung.

Wo gehört das Impressum hin?

Auf eine eigene Seite, die von jeder Unterseite aus leicht erreichbar ist, meist über den Footer.

Was passiert bei einem fehlerhaften Impressum?

Möglich sind Abmahnungen von Wettbewerbern und Bußgelder. Nach § 33 DDG ist ein fehlendes oder falsches Impressum eine Ordnungswidrigkeit.

Fazit

Das Impressum ist kurz, aber Pflicht. Wer Name, Anschrift, Kontakt und gegebenenfalls Register und Steuernummer vollständig, aktuell und gut erreichbar angibt, vermeidet Ärger. Ergänzend schützt ein Disclaimer nicht vor Fehlern im Impressum selbst.

Quellen, weiterführende Links

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